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04 Sep. 2014 20:22
  • Dieter
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    08 August 2026
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Hallo ihr Lieben,
ich habe einen Schwerbehindertenausweis der Kategorie "G", heisst: gehbehindert wegen des Plamozytom´s, ausgestellt vom Zentrum "Bayern, Familien, Soziales". Ich habe mich entschieden, anstatt der Steuervergünstigung für den PKW, für € 72,- im Jahr einen Freifahrschein für öffentliche Verkehrsmittel (Regionalverkehr) bundesweit zu beantragen und hatte in kurzer Zeit meine Genehmigung.
Ich lebe allerdings am Rande von München, mit Anschluss an die S-Bahn, was meine Entscheidung wesentlich vereinfacht hat.
Nach 50 Jahren intensiver Strassenverkehrsteilnahme, beruflich wie privat, war dies eine kluge Entscheidung. Ich kann also in allen Bundesländern gratis fahren. Ein klein wenig Organisation ist halt erforderlich, aber es macht Spass und gibt mir das Gefühl, dabei zu sein. Das Finanzamt macht doch nur Ärger!

15 Juli 2013 12:01
  • Turok
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    12 April 2013
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Hallo Klaus,

warum lange Überlegen wenn Du auf dem platten Land lebst. Erstmal holen und auf dem Amt fragen wie es sich bei Dir verhält. Eine andere möglichkeit sehe ich aus der Ferne nicht. Mit dem GdB finde ich etwas komisch,vielleicht fehlt bei Dir noch die Neuropthie.So genau kenne ich mich damit auch nicht aus und hatte es im Krankenhaus über den soz.Dienst beantragen lassen.Das aG wurde abgelehnt, B und G mit 100 GdB sind geblieben.Es steht ja auch dann im Fahrzeugbrief mit der Befreiung.Ich nehme sellten den ÖPNV in Berlin,mag die Menschenmassen nicht und mit laufen ist so nach gut 15 min. vorbei. Der Rücken verkrampft dann und die Schmerzen steigen schön an. Ich fahre nicht immer den Wagen und dabei bin ich auch nicht immer. Aber ich kann gut damit leben.

LG Dirk

....in den Pausen passiert das Wesentliche....

14 Juli 2013 11:07
  • KPH
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Hallo Ihr Lieben,

ich stehe momentan vor dem gleichen Problem...

Zunächst habe ich einen SB-Ausweis mit 70 GdB und unbefristet ab Antrag (22.04.2013) erhalten. Dagegen legte ich Widerspruch ein. Zur Begründung habe ich alle Arztberichte eingereicht. Derzeitiger Krankheitsstand: 3 x Chemo, dann Chemo mit SZ-Entnahme, dann Hoch-Chemo mit Transplantation meiner Stammzellen. Meine Wirbel sind auch lädiert, leide an chronischer Niereninsuffizienz und Osteoperose. Zudem habe ich Widerspruch gegen die Gültigkeit eingelegt, da die Behinderung zumindest ab Erstdiagnose besteht.

Ergebnis: neuer GdB von 80 plus Merkzeichen "G" und unbefristet ab 20.12.2012! Gerade hinsichtlich der Begründung des Widerspruches habe ich auf die zitierten Verfahrensvorschriften (siehe Beitrag Monika) hingewiesen. Bei diesem Krankheitsbild hat der Sachbearbeiter einen Spielraum von 80 - 100.

Wichtig war mir in diesem Zusammenhang vor allem die rückwirkende Festsetzung, weil man nun auch noch den Freibetrag für 2012 bei der Einkommenssteuer geltend machen kann, selbst wenn das Finanzamt die EKSt für 2012 schon bearbeitet hat.

Aufgrund Eurer Erfahrungen zweifle ich nun daran, ob ich die Kfz-Ermäßigung in Anspruch nehmen soll. Aber ich lebe auf dem platten Land und da gibt es keinen vernünftigen ÖPNV.

Außerdem sehe ich ein Problem darin, dass ich sowohl ein Sommer- als auch ein Winterfahrzeug sowie einen Oldtimer habe, die allersamt über Saisonkennzeichen zugelassen sind. Gilt die Ermäßigung dann nur für ein oder für mehrere auf mich zugelassene Fahrzeuge?????

Liebe Grüße Klaus


19 März 2013 18:37
  • Lucy
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Liebe Vicky,
vielen Dank für Deine Info. Ich habe mich tatsächlich auch entschieden, doch lieber die Wertmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die andere Option ist zu unpraktisch für uns.
Viele Grüße
Lucy

19 März 2013 17:19
  • Vicky2013
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    18 Februar 2013
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Hallo Lucy, ich bin bei einem Finanzamt beschäftigt und habe auch mit der Besteuerung von Kfz-Benutzern zu tun und ich muß dir mitteilen, dass der Kollege recht hat. Du mußt dich min. im Fahrzeug aufhalten oder die Fahrten müssen mit deiner Behinderung oder Krankheit zu tun haben. Sonst gibt es keine Befreiung.
Gruß Vicky






nachdem ich nun meinen Schwerbehindertenausweis erhalten habe, wollte ich die KFZ-Steuerermässigung beantragen. Ein Herr beim Finanzamt sagte mir aber, dass in diesem Fall der Wagen nur noch von mir gefahren werden dürfte bzw. ich wenigstens mit im Auto sitzen muss oder die Fahrt mit meiner Krankheit zu tun haben muss (zur Apotheke etc.). Kennt sich jemand aus, ist das tatsächlich so? Für uns wäre das dann keine Entlastung, sondern eher ein Eigentor, da bei meinem eingeschränkten Bewegungsradius der Wagen auch viel von meinem Mann genutzt wird.

LG,
Lucy
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01 Feb. 2013 08:09
  • Lucy
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Hallo Curly,

Monika hat völlig Recht. Trotz meiner 100% mit Kennzeichen G habe ich keinen Parkausweis. Den gibt es nur mit Kennzeichen aG.

LG,
Lucy